Grundsätzlich lässt sich der Immobilienmarkt nach der Hauptnutzungsart der Immobilie unterteilen in den Markt für Wohnimmobilien sowie den Markt für Gewerbeimmobilien.
Zu den Wohnimmobilien gehören alle Wohnbauten, d.h. Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen.[2] Dabei kann man innerhalb des Bereiches der Wohnimmobilien eine Vielzahl unterschiedlicher Typen differenzieren: Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Doppelhäuser, Einfamilienhäuser, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, Mehrfamilienhäuser, Villen, Ferienhäuser, etc.[3] Je nachdem, um welchen Typ es sich handelt, muss eine differenzierte Marktsegmentierung vorgenommen werden.
Besonders bei den Gewerbeimmobilien handelt es sich um sehr verschiedenartige Produkte. Eine beispielhafte Aufzählung soll dies unterstreichen: Handelsimmobilien, Büroimmobilien, Gewerbeparks, Hotels, Parkhäuser, Industrieimmobilien, gemischt- genutzte Objekte, Freizeitimmobilien etc. Es handelt sich folglich um eine Unterteilung in eine, im Vergleich zur Wohnimmobilie, ungleich größere Zahl von verschiedenen Nutzungsformen, wobei jede wiederum einen eigenen Teilmarkt mit unterschiedlichen Strukturen bildet.
Der Immobilienmarkt besteht als ein heterogener Markt, der in viele lokale Teilmärkte zerfällt. In der Regel handelt es sich also auch beim Wohnimmobilienmarkt um einen regional orientierten Markt der dort handelnden Anbieter und Nachfrager. Eine Ausnahme hierbei bildet die Nachfragergruppe der Kapitalanleger, welche auch überregional aus anderen Bundesländern, dem europäischen Ausland oder gar international, agieren.
[2] Es handelt sich hierbei um die Definition des Statistischen Bundesamtes. / vgl. Statistisches Jahrbuch (1994), S. 254
[3] vgl. Murfeld. E. (Hrsg.) (1995), S. 47