Auskunft über die durchschnittliche Wohnraummiete – ortsübliche Vergleichsmiete

(basierend auf den Datensammlungen der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte)

 

Auskunft der Wohnraummiete, ortsübliche Vergleichsmiete
Auskunft der Wohnraummiete, ortsübliche Vergleichsmiete

 

Kennen Sie die Fragestellung:

Welche Miete kann ich verlangen?

Ist die Miete noch aktuell?

Kann ich eine Mieterhöhung verlangen?

Es gibt keinen Mietspiegel in meiner Stadt, wie bekomme ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Mein Mieter weist die Mieterhöhung als unbegründet zurück, wo bekomme ich die Grundlage her?

 

Der Bedarf an marktgerechten Mietdaten ist groß: sie werden von Banken, Maklern, Vermietern und Mietern benötigt. Aussagen über Miethöhen kann man zum Beispiel über einen (qualifizierten) Mietspiegel erhalten. Solch einen gibt es aber zurzeit nur in einigen Städten wie z.B. Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Offenbach und Wiesbaden.

 

Aus dem Datenbestand des Gutachterausschusses kann eine detaillierte und objektbezogene Mietpreisberechnung erstellt werden, diese lässt eine rechtssichere und anerkannte Wiedergabe der ortsüblichen, marktgerechten durchschnittlichen Wohnraummiete für Städte ohne (qualifizierten) Mietspiegel zu.

 

Bestellen Sie diese Auskunft über die durchschnittliche Wohnraummiete direkt beim Immobilien-Sachverständigenbüro und erhalten Sie diese Auskunft ohne großen Aufwand zum Pauschalpreis von nur. 270,- EUR zzgl. MwSt.

 

Eine Online-Kalkulation ist nicht möglich für die Städte Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Offenbach und Wiesbaden. In diesen Städten liegen Mietspiegel vor, die Auskunft über das Mietniveau geben. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die betreffende Stadt.

Der berechnete Mietwert bezieht sich in der Regel auf Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Ausnahme: In den Landkreisen Main-Kinzig und Wetterau ist auch eine Mietwertberechnung für Einfamilienhäuser möglich.
Stichtag der Online-Kalkulation: 01.01.2021