Honorar

Sie benötigen den aktuellen Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks?

Bei Privataufträgen gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt im Rahmen des Justizvergütungs-  und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

Honorarberechnung für vollständige Wertgutachten

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Bspw. für Grundstücke oder Wohnhäuser sowie auch Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser

 

zum Auftragsformular

Einfache Wertermittlung / Kurzgutachten

Bspw. für eine Eigentumswohnung, kl. Einfamilienhaus oder Grundstücke

780,00 EUR Festpreishonorar, zum Auftrag
Schadensbeurteilung bei Bauschäden, Baumängeln oder Wasserschäden mit Dokumentation ab 570,00 EUR zzgl. Stundensatz und Auslagen

Stundensatz: Der Stundensatz beträgt pro Stunde 80,- EUR für die Ortsbegehung und die Gutachtenerstellung.

Alle Honorarpreise sind zuzüglich 19% Mehrwertsteuer und zahlbar auf Rechnung am Tage der Leistungserbringung.(Fertigstellung der Wertermittlung)

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die von einem Unternehmer anhand des Umsatzes bei erbrachten Leistungen an die Finanzbehörde im Inland abzuführen ist.

 


 

Sie möchten die Bestellung eines Verkehrswertgutachtens oder eines Kurzgutachtens (verkürztes Gutachten) in Auftrag geben. Nutzen Sie das Online-Bestellformular für eine direkte Anfrage zu unserem Büro. Per E-Mail erhalten Sie im Anschluss das Auftragsformular und wir werden Sie für eine Terminvereinbarung der Ortsbesichtigung kontaktieren.