Honorar
Sie benötigen den aktuellen Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks?
Bei Privataufträgen gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB Bspw. für Grundstücke oder Wohnhäuser sowie auch Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser |
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Einfache Wertermittlung / Kurzgutachten Bspw. für eine Eigentumswohnung, kl. Einfamilienhaus oder Grundstücke |
780,00 EUR Festpreishonorar, zum Auftrag |
Schadensbeurteilung bei Bauschäden, Baumängeln oder Wasserschäden mit Dokumentation | ab 570,00 EUR zzgl. Stundensatz und Auslagen |
Stundensatz: Der Stundensatz beträgt pro Stunde 80,- EUR für die Ortsbegehung und die Gutachtenerstellung.
Alle Honorarpreise sind zuzüglich 19% Mehrwertsteuer und zahlbar auf Rechnung am Tage der Leistungserbringung.(Fertigstellung der Wertermittlung)
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die von einem Unternehmer anhand des Umsatzes bei erbrachten Leistungen an die Finanzbehörde im Inland abzuführen ist.
Sie möchten die Bestellung eines Verkehrswertgutachtens oder eines Kurzgutachtens (verkürztes Gutachten) in Auftrag geben. Nutzen Sie das Online-Bestellformular für eine direkte Anfrage zu unserem Büro. Per E-Mail erhalten Sie im Anschluss das Auftragsformular und wir werden Sie für eine Terminvereinbarung der Ortsbesichtigung kontaktieren.