Kurzgutachten
Als verkürzte Version eines Verkehrswertgutachtens erstellen wir gerne für Sie auch ein sogenanntes Kurzgutachten in Mainz und Umgebung. Kurzgutachten werden auf ähnlicher Grundlage wie die Verkehrswertgutachten erstellt, wobei sich diese im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung befassen. Im Unterschied zu dem Verkehrswertgutachten haben Kurzgutachten keine rechtliche Substanz, da die einschlägigen Rechtsvorschriften nur das voll umfängliche Verkehrswertgutachten nennen.
Das Kurzgutachten eignet sich zur objektiven Wertermittlung, zur Kaufpreisfindung, zur Grundlage für Verkaufsargumentationen gegenüber Interessenten oder einfachen zur internen, außergerichtlichen Auseinandersetzung.
Verkehrswertgutachen oder Kurzgutachten?
Kurzgutachten sind in der Regel ausreichend, wenn lediglich eine objektive und qualifizierte Werteinschätzung benötigt wird. Zum Beispiel bei einem beabsichtigten Verkauf oder für Erbengemeinschaften, welche sich im Grunde einig sind und eine objektive Werteinschätzung inklusive schriftliche Begründung benötigen.
Bei absehbaren Rechtsstreitigkeiten im Falle von Erbengemeinschaften, bei Scheidung oder zur Vorlage beim Finanzamt (z.B. Festlegung der Erbschaftssteuer) ist das Verkehrswertgutachten unbedingt erforderlich.
Kurzgutachten
können für folgende (Standard-) Objekte erstellt werden:
• Eigentumswohnungen
• Einfamilienhäuser
• freie Grundstücke
• kleine Mehrfamilienhäuser bis zu 3 Wohnungen
• kleine Gewerbeobjekte (bspw. eine Büro- oder Ladenfläche)
Kosten für ein Kurzgutachten: Festpreis von 780,00 EUR zzgl. Ust. (inkl. An- + Abfahrt, Ortstermin und 1x Original-Exemplar)
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und unterbreiten Ihnen gerne auch ein individuelles Honorarangebot für Ihr Bewertungsobjekt.
Telefon: 06134-566 67 39
Sachverständigenbüro Kurz
Hauptstrasse 131
55246 Mainz-Kostheim